Unsere Quellenhierarchie
- Primärrecht und amtliche Quellen: Gesetze, Verordnungen, Behörden, Gerichte und öffentliche Statistiken.
- Vertrags- und Produktquellen: Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblätter, Preis- und Leistungsunterlagen des jeweiligen Anbieters.
- Unabhängige Fach- und Verbraucherquellen: anerkannte Verbraucherorganisationen, Fachliteratur und wissenschaftliche Publikationen.
- Weitere Quellen: Presse, Verbandsinformationen und Fachbeiträge zur Einordnung, sofern Interessenlage und Aktualität berücksichtigt werden.
Direkte Verlinkung
Wo möglich verlinken wir die konkrete Norm, Entscheidung oder Unterlage und nicht nur eine allgemeine Startseite. Bei PDFs und langen Dokumenten nennen wir Abschnitt oder relevante Fundstelle im Text.
Aktualität
Wir prüfen Veröffentlichungsdatum, Geltungsstand und später erkennbare Änderungen. Dynamische Angaben wie Beiträge, Grenzwerte oder Marktangebote erhalten einen Datenstand und werden nicht als dauerhaft gültig formuliert.
Interessengeleitete Quellen
Anbieter- und Verbandsquellen können für eigene Bedingungen oder Marktdaten relevant sein, sind aber keine neutrale Bewertung ihrer Produkte. Diese Rollen trennen wir sichtbar. Marketingaussagen übernehmen wir nicht ungeprüft.
Anonyme Aussagen und KI
Anonyme Internetbeiträge ersetzen keine belastbare Quelle. KI-Ausgaben sind ebenfalls keine Quelle; sie können Arbeitsprozesse unterstützen, müssen aber gegen nachvollziehbare Dokumente geprüft werden. Quellen werden nicht erfunden oder mit nicht gelesenen Fundstellen ausgeschmückt.
Brauchen wir Quellen?
Für eine vollständig selbst formulierte Zusammenfassung besteht nicht automatisch bei jedem einzelnen Satz eine allgemeine Pflicht zur sichtbaren Fußnote. Trotzdem behalten wir bei Versicherungs-, Rechts-, Gesundheits- und Kosteninformationen einen nachvollziehbaren Belegweg bei. Das senkt das Risiko unbelegter oder veralteter Aussagen und ermöglicht eine Gegenprüfung.
Bei Zitaten und bestimmten gesetzlich erlaubten Nutzungen ist die Quelle nach § 63 UrhG deutlich anzugeben. Bild-, Daten- und Dokumentlizenzen können zusätzliche Nennungspflichten enthalten. Umgekehrt erlaubt eine Quellenangabe allein nicht, fremde Texte, Fotos, Grafiken oder Datenbanken zu kopieren.
Belegquelle ist keine Werbung
Ein Link zu einer Norm, Behörde, Schlichtungsstelle oder sonstigen Belegquelle ist kein Partnerlink, sofern er nicht direkt am Element ausdrücklich als Werbung oder Affiliate-Link gekennzeichnet ist. Vergütungen, bereitgestellte Vorteile oder andere Interessenkonflikte werden vom Quellenweg getrennt offengelegt.
