Startseitenmotiv
Das Startseitenmotiv „Familie aus drei Generationen“ wurde am 20. Juli 2026 im Auftrag für Versicherungsherz mit OpenAI ImageGen erzeugt und für die Webausgabe technisch bearbeitet. Es zeigt keine real dokumentierte Familie und ist eine illustrative, fotorealistische Szene.
KI-generierte Basisfotografien
Der geprüfte Replacement-Stand umfasst 35 für Versicherungsherz mit einem KI-Bildgenerator erzeugte F01-Motive, ein neu erzeugtes F02-Motiv und drei von Grund auf neu erstellte F05-Marken-/Icon-Assets. Die 39 Replacement-Einheiten sind an 74 öffentliche Dateien und 16.800 daraus erzeugte SVG-Kompositionen gebunden. Die dargestellten Personen sind keine dokumentierten Kundinnen, Kunden, Fachleute oder Schadenbeteiligten; Szenen, Orte und Situationen dienen ausschließlich der Illustration. Versicherungsherz legt den künstlichen Ursprung hier klar offen und lässt veröffentlichte Inhalte redaktionell verantworten. Dies berücksichtigt vorsorglich die Transparenzanforderungen des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, die grundsätzlich ab 2. August 2026 gilt.
Individuelle Headergrafiken
Die seitenbezogenen Headergrafiken werden projektspezifisch als SVG-Szenen aus Keyword-, Themen- und Intent-Daten erzeugt. Sie sind Illustrationen und keine Produktabbildungen, Testsiegel oder dokumentarischen Aufnahmen realer Versicherungsfälle.
Redaktionelle Abschnittsbilder
Die thematischen Abschnitts- und Entscheidungsszenen wurden für Versicherungsherz als illustrative, teilweise KI-generierte Motive aufbereitet. Sie dienen der emotionalen Orientierung nach Themenwelt und behaupten keine konkrete Kundenerfahrung, Behandlung, Schadenregulierung, fachliche Prüfung oder Anbieterleistung.
Icons, Logo und Marken
Logo-Zeichen, Favicon und lineare Symbole sind projektspezifische Grafiken. Fremde Versicherer-, Vergleichs-, Prüf- oder Testsiegel-Logos werden nicht als eigene Auszeichnung dargestellt. Marken- und Produktnamen Dritter verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern.
Rechtehinweise und Korrekturen
Für jedes nicht rein programmgenerierte Medienasset muss intern nachvollziehbar bleiben, wer es bereitgestellt oder erzeugt hat, wann es übernommen wurde, welche Lizenz oder Nutzungsgrundlage gilt und ob eine Namens- oder Quellenangabe erforderlich ist. Ein sichtbarer Bildquellenhinweis ist nur dann entbehrlich, wenn die konkrete Nutzungsgrundlage keine sichtbare Nennung verlangt; das interne Rechteinventar bleibt trotzdem erforderlich.
Bei Zitaten und bestimmten gesetzlich erlaubten Nutzungen verlangt § 63 UrhG eine deutliche Quellenangabe. Eine Quellenangabe allein erlaubt jedoch nicht die Übernahme eines geschützten Werks. Neue lizenzierte oder bereitgestellte Medien werden mit Quelle, Lizenz und erforderlichem Bearbeitungshinweis dokumentiert. Fragen oder Beanstandungen können an info@eloquin.de gesendet werden.
Stand: 12. September 2026
